Zurich setzt sich für eine Kultur der Offenheit ein, in der die Mitarbeitenden ein integratives Arbeitsumfeld vorfinden, in dem alle ihre Ansichten und Fragen äussern können, und in der sich zudem alle sicher fühlen und wissen, wie sie Integritätsbedenken und weitere Bedenken melden können.
Wir legen Wert auf eine offene und transparente Kommunikation
Bei Zurich sind wir der Meinung, dass ein offener und ehrlicher Dialog für ein kooperatives, integratives und produktives Arbeitsumfeld unerlässlich ist. Wir sind angehalten, direkt und offen mit unseren Kollegen und unseren Führungskräften über alle unsere Probleme und Fragen zu sprechen.
Als Führungskräfte bemühen wir uns aktiv um Beiträge unserer Teammitglieder und schaffen ein Umfeld, in dem sie mit einem guten Gefühl ihre Meinung äussern können.
Bei Problemen oder Fragen zu unseren Arbeitsplätzen oder Arbeitsbedingungen sind die Führungskräfte zwar die ersten Ansprechpartner, aber wir können auch Human Resources um Rat fragen. Bei Leistungsproblemen, zwischenmenschlichen Konflikten, Problemen mit der Arbeitsbelastung, Vergütungsfragen und ähnlichen Problemen kann Human Resources die nötige Unterstützung und Ressourcen bereitstellen, um uns bei der Bewältigung dieser Situationen zu helfen.
Wir sprechen Bedenken an
Wir sprechen mutmassliches Fehlverhalten oder tatsächliches illegales, betrügerisches, unangemessenes oder unethisches Verhalten umgehend an und melden es («Integritätsbedenken»). Es gibt zahlreiche Kanäle, um Integritätsbedenken sowie weitere Bedenken anzusprechen, darunter die Führungskräfte sowie die Funktionen Compliance, Human Resources und Legal.
Die Zurich Ethics Line sowie lokale Meldesysteme und -stellen stehen ebenfalls zur Verfügung, um Bedenken telefonisch oder online über ein entsprechendes Webformular zu melden. Meldungen an die Zurich Ethics Line können anonym getätigt werden, aber wir vertrauen darauf, dass wir unsere Identität bedenkenlos preisgeben können, da diese nach einem strikten «Need-to-know»-Prinzip vertraulich behandelt wird und Zurich keine Vergeltungsmassnahmen toleriert.
Wenn wir Bedenken melden, sollten wir so viele Informationen wie möglich bereitstellen. Dies ist besonders wichtig, wenn wir eine anonyme Meldung einreichen, da das Fehlen von Einzelheiten die Bemühungen um eine wirksame Untersuchung der vorgetragenen Probleme behindern kann.
Die vorsätzliche oder wissentliche Angabe falscher oder irreführender Informationen bei der Meldung von Bedenken oder im Zuge einer Untersuchung wird nicht toleriert und kann zu Disziplinarmassnahmen führen. Wir müssen jedoch selbst keine Beweise haben oder uns über etwas sicher sein, wenn wir Bedenken melden. Wir dürfen die Informationen nur in gutem Glauben weitergeben und zur Verfügung stellen, d.h. wir müssen Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung wahr sind.
Integritätsbedenken werden von einem Triage-Komitee/ Integritätskomitee geprüft, das sich aus ausgewählten Vertretern der Funktionen Compliance, Human Resources und Legal zusammensetzt.
Ergibt die Prüfung von Bedenken, dass ein unangemessenes Verhalten vorliegt, werden entsprechende Abhilfemassnahmen ergriffen. Zu den möglichen Konsequenzen für Personen, die sich unangemessen verhalten, gehören die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und/oder die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung.
Vertrauliche Behandlung von Meldungen und keine Toleranz von Vergeltungsmassnahmen
Zurich behandelt alle gemeldeten Bedenken vertraulich nach einem strikten «Need-to-know»-Prinzip, einschliesslich der Identität der meldenden Person sowie der Personen, die Gegenstand der Meldung und Teil der Untersuchung sind.
Zurich duldet keine Vergeltungsmassnahmen, einschliesslich Bedrohungen und Bedrohungsversuchen gegen Mitarbeitende oder andere Personen, die in gutem Glauben Bedenken melden.
Der Schutz vor Vergeltungsmassnahmen erstreckt sich auch auf Mitwirkende an einer Untersuchung oder Personen, die im Laufe einer Untersuchung Informationen/Beweise zur Verfügung stellen, sowie gegebenenfalls auf andere beteiligte Personen.
Wir alle müssen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Bestimmungen kennen, verstehen und einhalten. Dieser Verhaltenskodex wird durch weitere interne Richtlinien ergänzt, auf die dieser Kodex an verschiedenen Stellen verweist.