Wir setzen uns für das Richtige ein

Wir setzen uns für das Richtige ein. Unsere Werte zu leben, ethische Entscheidungen zu treffen und offen anzusprechen, wenn wir etwas sehen, das uns nicht richtig erscheint, sind entscheidende Voraussetzungen dafür, das Vertrauen unserer Kollegen, unserer Kunden, Anleger, Aufsichtsbehörden und der Gesellschaft zu bewahren.



Unsere Zielsetzung und Werte leben

Unsere Zielsetzung und Werte prägen, wie wir persönlich und als Unternehmen handeln. Unsere Welt verändert sich mit nie da gewesener Geschwindigkeit – daher wird es immer wichtiger, sich ganz klar vor Augen zu führen, wofür wir stehen.

Wir wollen eines der verantwortungsvollsten und wirkungsvollsten Unternehmen der Welt sein und das können wir nur erreichen, wenn wir jeden Tag unsere Zielsetzung und Werte leben.

Unsere Zielsetzung

Unsere Welt braucht Taten, nicht nur Worte. Wir arbeiten, um gemeinsam mit unseren Kunden eine bessere Zukunft zu schaffen, mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen.

Indem wir unsere Kunden proaktiv schützen, geben wir ihnen die Sicherheit, um frei darüber zu entscheiden, wie es in ihrem privaten und beruflichen Leben weitergehen soll, in dem beruhigenden Wissen, dass wir für sie da sind, wenn sie uns brauchen.

Unsere Werte

Optimistisch Fürsorglich Verlässlich
Entschlossen Partnerschaftlich Wegweisend

Unsere Zielsetzung und Werte definieren klar, wofür wir arbeiten, und sind das Fundament unserer Strategie.

Die Beziehungen zu unseren Kunden sind der Grundpfeiler unseres Geschäfts, und der Erfolg unserer Strategie basiert darauf, unseren Kunden stets ein Kundenerlebnis zu ermöglichen, das einzigartig ist.

Integer handeln

Wir verhalten uns im Arbeitsumfeld und wann immer wir im Namen von Zurich handeln ehrlich, fair, angemessen und integer.

Unsere Verhaltensregeln leiten uns bei den Entscheidungen, die wir täglich fällen. Unsere Handlungen und Geschäftsziele müssen stets mit diesen Regeln übereinstimmen.

Zusätzlich zu den unternehmensinternen Richtlinien halten wir alle für uns geltenden Gesetze, Regelungen und Vorschriften ein.

Wir erkennen die Herausforderungen, die sich uns in unserem Arbeitsalltag stellen, und gehen angemessen mit diesen um. Wenn wir zu einem der in diesem Verhaltenskodex behandelten Themen Fragen haben, halten wir Rücksprache mit unserer Führungskraft. Unsere Legal- und Compliance-Funktionen unterstützen und beraten uns.

Das Richtige zu tun, bedeutet jedoch nicht nur, die Regeln zu befolgen, sondern auch, unser Urteilsvermögen einzusetzen. Nicht für alle Situationen gibt es eindeutige Richtlinien, an die wir uns halten können. Auch kann dieser Verhaltenskodex nicht auf alle Entscheidungen und potenziell schwierigen Einzelfälle eingehen, die sich ergeben können.

Aus diesem Grund lassen wir uns bei all unseren Entscheidungen nicht nur von geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie internen Richtlinien leiten, sondern auch davon, was das Richtige ist.

Wenn du unsicher bist, welche Entscheidung du in einer bestimmten Situation treffen solltest, stelle dir die folgenden Fragen:

1. Ist es rechtlich erlaubt?

Denke darüber nach, ob die Entscheidung geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften entspricht.

2. Ist es richtig?

Denke darüber nach, ob die Entscheidung den in diesem Kodex dargelegten Verhaltensstandards sowie unseren internen Standards und Richtlinien, unserer Zielsetzung und unseren Werten entspricht. Frage dich nicht nur, ob du etwas tun kannst, sondern auch, ob du etwas tun solltest.

3. Ist es im besten Interesse unseres Unternehmens und der Interessengruppen?

Denke darüber nach, ob die Entscheidung unserer Verpflichtung gegenüber unseren Kunden entspricht, ob sie die Rechte unserer Kollegen und anderer Personen, mit denen wir zusammenarbeiten, wahrt und ob sie langfristig den Interessen unseres Unternehmens dient. Frage dich, ob bei der Entscheidung deine persönlichen Interessen im Konflikt zu denen des Unternehmens oder unserer Kunden stehen.

4. Spiegelt die Entscheidung unsere Marke wider und das, wofür Zurich steht?

Denke darüber nach, ob du dich wohl damit fühlen würdest, wenn die Entscheidung öffentlich wird und ob sie unserer Reputation schaden und/oder das Vertrauen in uns mindern bzw. sich negativ auf andere (z.B. Kunden, Aktionäre, Kollegen oder die Öffentlichkeit) auswirken könnte.

Sollte die Antwort auf eine dieser Fragen „Nein“ lauten oder solltest du Zweifel haben, dann halte inne, denke noch einmal darüber nach und halte Rücksprache mit deiner Führungskraft oder den Funktionen Legal oder Compliance.

Wir sind alle verantwortlich für unser Verhalten und Handeln, und jeder von uns hat seinen Beitrag dazu zu leisten, dass unsere Werte und dieser Verhaltenskodex im Geschäftsalltag gelebt werden. Das beinhaltet auch, dass wir es ansprechen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass wir eine unrechtmässige oder unethische Anweisung erhalten haben oder wenn sie diesen Kodex oder die Grundsätze der Zurich Gruppe verletzt. Führungskräfte haben eine zusätzliche Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen und klare Erwartungen im Hinblick auf die Verhaltensstandards zu formulieren, die von allen Mitarbeitenden erwartet werden.

Zurich verpflichtet sich ausserdem, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie staatlichen Stellen offen, vollumfänglich und unverzüglich Auskunft zu erteilen. Dies bedeutet, dass wir uns bei Untersuchungen durch Aufsichts- oder Regulierungsbehörden, die unser Unternehmen betreffen, sowie auch bei internen Untersuchungen offen, ehrlich und kooperativ zeigen, in Übereinstimmung mit anwendbaren Gesetzen und Verpflichtungen (z.B. Vertraulichkeitsverpflichtungen).

Sobald eine solche Untersuchung begonnen hat, sorgen wir dafür, dass alle für diese Untersuchung oder Prüfung relevanten Informationen, ob in gedruckter oder elektronischer Form, erhalten bleiben.

Bedenken ansprechen

Das Richtige zu tun und Bedenken anzusprechen schützt Zurich, unsere Integrität und unsere Reputation.

Zurich setzt sich für eine Kultur der Offenheit ein, in der die Mitarbeitenden ein integratives Arbeitsumfeld vorfinden, in dem alle ihre Ansichten und Fragen äussern können, und in der sich zudem alle sicher fühlen und wissen, wie sie Integritätsbedenken und weitere Bedenken melden können.

Wir legen Wert auf eine offene und transparente Kommunikation

Bei Zurich sind wir der Meinung, dass ein offener und ehrlicher Dialog für ein kooperatives, integratives und produktives Arbeitsumfeld unerlässlich ist. Wir sind angehalten, direkt und offen mit unseren Kollegen und unseren Führungskräften über alle unsere Probleme und Fragen zu sprechen.

Als Führungskräfte bemühen wir uns aktiv um Beiträge unserer Teammitglieder und schaffen ein Umfeld, in dem sie mit einem guten Gefühl ihre Meinung äussern können.

Bei Problemen oder Fragen zu unseren Arbeitsplätzen oder Arbeitsbedingungen sind die Führungskräfte zwar die ersten Ansprechpartner, aber wir können auch Human Resources um Rat fragen. Bei Leistungsproblemen, zwischenmenschlichen Konflikten, Problemen mit der Arbeitsbelastung, Vergütungsfragen und ähnlichen Problemen kann Human Resources die nötige Unterstützung und Ressourcen bereitstellen, um uns bei der Bewältigung dieser Situationen zu helfen.

Wir sprechen Bedenken an

Wir sprechen mutmassliches Fehlverhalten oder tatsächliches illegales, betrügerisches, unangemessenes oder unethisches Verhalten umgehend an und melden es («Integritätsbedenken»). Es gibt zahlreiche Kanäle, um Integritätsbedenken sowie weitere Bedenken anzusprechen, darunter die Führungskräfte sowie die Funktionen Compliance, Human Resources und Legal.

Die Zurich Ethics Line sowie lokale Meldesysteme und -stellen stehen ebenfalls zur Verfügung, um Bedenken telefonisch oder online über ein entsprechendes Webformular zu melden. Meldungen an die Zurich Ethics Line können anonym getätigt werden, aber wir vertrauen darauf, dass wir unsere Identität bedenkenlos preisgeben können, da diese nach einem strikten «Need-to-know»-Prinzip vertraulich behandelt wird und Zurich keine Vergeltungsmassnahmen toleriert.

Wenn wir Bedenken melden, sollten wir so viele Informationen wie möglich bereitstellen. Dies ist besonders wichtig, wenn wir eine anonyme Meldung einreichen, da das Fehlen von Einzelheiten die Bemühungen um eine wirksame Untersuchung der vorgetragenen Probleme behindern kann.

Die vorsätzliche oder wissentliche Angabe falscher oder irreführender Informationen bei der Meldung von Bedenken oder im Zuge einer Untersuchung wird nicht toleriert und kann zu Disziplinarmassnahmen führen. Wir müssen jedoch selbst keine Beweise haben oder uns über etwas sicher sein, wenn wir Bedenken melden. Wir dürfen die Informationen nur in gutem Glauben weitergeben und zur Verfügung stellen, d.h. wir müssen Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung wahr sind.

Integritätsbedenken werden von einem Triage-Komitee/ Integritätskomitee geprüft, das sich aus ausgewählten Vertretern der Funktionen Compliance, Human Resources und Legal zusammensetzt.

Ergibt die Prüfung von Bedenken, dass ein unangemessenes Verhalten vorliegt, werden entsprechende Abhilfemassnahmen ergriffen. Zu den möglichen Konsequenzen für Personen, die sich unangemessen verhalten, gehören die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und/oder die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung.

Vertrauliche Behandlung von Meldungen und keine Toleranz von Vergeltungsmassnahmen

Zurich behandelt alle gemeldeten Bedenken vertraulich nach einem strikten «Need-to-know»-Prinzip, einschliesslich der Identität der meldenden Person sowie der Personen, die Gegenstand der Meldung und Teil der Untersuchung sind.

Zurich duldet keine Vergeltungsmassnahmen, einschliesslich Bedrohungen und Bedrohungsversuchen gegen Mitarbeitende oder andere Personen, die in gutem Glauben Bedenken melden.

Der Schutz vor Vergeltungsmassnahmen erstreckt sich auch auf Mitwirkende an einer Untersuchung oder Personen, die im Laufe einer Untersuchung Informationen/Beweise zur Verfügung stellen, sowie gegebenenfalls auf andere beteiligte Personen.

Regeln dieses Verhaltenskodex einhalten

Dieser Verhaltenskodex definiert die Zielsetzung und Werte sowie die Mindeststandards, die wir im Hinblick auf unser Verhalten anlegen.

Wir alle müssen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Bestimmungen kennen, verstehen und einhalten. Dieser Verhaltenskodex wird durch weitere interne Richtlinien ergänzt, auf die dieser Kodex an verschiedenen Stellen verweist.

Unser Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden von Zurich und unserer Tochter- und Partnergesellschaften weltweit verbindlich, einschliesslich Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsführung. Unabhängig von unserer Position, unseren Verantwortlichkeiten oder wo auf der Welt wir uns befinden – jeder von uns trägt seinen Teil dazu bei, den Kodex und die zugehörigen Richtlinien in unseren täglichen Handlungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Wir bemühen uns darum, mit Dritten wie Beratern, Dienstleistern und Agenten zusammenarbeiten, die unsere Werte teilen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass auch sie sich an unseren Kodex halten und ein ethisch einwandfreies Verhalten an den Tag legen.
Die Missachtung von Vorgaben des Verhaltenskodex kann arbeitsrechtliche Massnahmen nach sich ziehen, einschliesslich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Verletzung des Kodex kann auch eine Verletzung geltenden Rechts darstellen und zivilrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen, einschliesslich einer Freiheitsstrafe, nach sich ziehen.
Alle Mitarbeitenden von Zurich müssen jährlich eine Schulung zum Verhaltenskodex absolvieren und bestätigen, dass sie unseren Verhaltenskodex gelesen und verstanden haben, sowie sich damit einverstanden erklären, sich entsprechend den im Kodex aufgeführten Bestimmungen sowie gemäss unseren internen Richtlinien zu verhalten. Diese Erklärung wird von allen Mitarbeitenden bei Eintritt ins Unternehmen und dann jedes Jahr erneut verlangt.