Informationsanfragen von Aussenstehenden leiten wir gemäss den lokalen Richtlinien an den zuständigen Funktionsbereich weiter. Für die Beantwortung von Anfragen bestimmter externer Gruppen gelten besondere Vorschriften.
Wir verweisen Vertreter aus Medien und Politik mit all ihren Kontakt- und Informationsanfragen, einschliesslich Anfragen über soziale Medien, an die lokale Abteilung für Unternehmenskommunikation bzw. den Leiter Politik und Kommunikation.
Anfragen von Anlegern, Analysten oder Aktionären sollten an die Abteilung Investor Relations & Rating Agency Management verwiesen werden. Anfragen von Regulatoren, Aufsichtsbehörden, Amtsträgern oder politischen Entscheidern werden an die lokalen Abteilungen Legal, Compliance oder Government Affairs oder gegebenenfalls auch an Group Public Affairs oder Group Regulatory Affairs weitergeleitet.
Die Veröffentlichung von Informationen in sozialen Netzwerken entspricht einer Kommunikation mit externen Gruppen, weshalb dieselben Regeln zur Anwendung kommen.
Wir dürfen Posts und Veröffentlichungen von Zurich in den sozialen Medien gerne liken und teilen. Beim Kommentieren von Zurich Veröffentlichungen denken wir stets daran, nur für uns selbst zu sprechen und die Richtlinien für soziale Medien einzuhalten.
Wenn unsere Zugehörigkeit zu Zurich in den sozialen Medien ersichtlich ist, werden wir zu inoffiziellen Sprechern, und alles, was wir veröffentlichen, kann mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht werden oder sich auf die Reputation von Zurich auswirken. Wann immer wir über Themen schreiben, die als kontrovers angesehen werden könnten, einschliesslich Politik, Religion oder Geschlecht, und dabei unsere Zugehörigkeit zu Zurich ersichtlich ist, stellen wir daher zu Beginn unseres Beitrags klar, dass unsere Äusserungen unsere persönliche Meinung sind und dass wir nicht im Namen von Zurich sprechen.